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Hotel Silvretta *** Superior

Ganz bestimmt einen Urlaub wert!

Unser Hotel liegt da, wo die Sonne ihren Lieblingsplatz gefunden hat. Das Hotel Silvretta *** Superior in Serfaus, ist nur wenige Minuten von der U-Bahnstation entfernt und befindet sich in ruhiger Lage im Ortszentrum von Serfaus.

SUPER.SOMMER.CARD

Für unsere Gäste ist die SUPER.SOMMER.CARD für die Dauer des Aufenthaltes im SOMMER im Preis INKLUSIVE.
Somit können Sie zahlreiche Vorteile in Serfaus-Fiss-Ladis genießen.

Zeit­lo­ses Am­bi­en­te...

...und bes­ter Ser­vice

Das modern eingerichtete Hotel Silvretta in Serfaus lässt keine Wünsche offen und erhält durch die Kombination von Altem und Traditionellem mit modernem und zeitlosem Ambiente einen ganz besonderen Flair. Das junge, dynamische Team bietet Ihnen stets besten Service, damit Sie sich rund herum wohl fühlen.

Zur Ausstattung im Hotel ***s Silvretta gehören

  • Sonnenterrasse
  • reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • in jedem Zimmer W-Lan
  • 4 - Gang Abendmenü mit Wahlmöglichkeit
  • wöchentlich kulinarische Höhepunkte (Galadinner, Buffetabend etc.)
  • freie Benutzung der Saunalandschaft
  • Solarium (gegen Gebühr)
  • gemütliche Hausbar, Zirbenstube und Eichenstube
  • Parkplätze beim Hotel, begrenzte Tiefgaragenplätze (€ 10,-- pro Tag)
  • SUPER.SOMMER.CARD im Sommer inklusive

Stornogebühren Winter/Sommer

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag für eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Außerhalb des festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangement-Preis;
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 80 % vom gesamten Arrangement-Preis;
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangement-Preis.


Bitte beachten Sie, dass wir bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise keinen Abzug gewähren. Dies gilt ebenso für nicht konsumiertes Essen. Am Anreisetag beginnt die Halbpension mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück.
Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Landeck.

 
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